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HABICHTSWALDKLINIK
Klinik für Ganzheitsmedizin und Naturheilkunde
Abteilung Innere Medizin und Naturheilkundliche Ambulanz
34131 Kassel - Bad Wilhelmshöhe
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Evidenzbasierte
Medizin ©
Möglichkeiten und
Grenzen der
evidenzbasierten Medizin - oder auch:
Nutzt ein Fallschirm beim Fallschirmspringen?
Den folgenden Satz haben Sie vielleicht auch schon einmal gehört: „Für diese
Therapie gibt es keine wissenschaftlichen Belege, daher führe ich sie auch nicht
durch.“ So argumentieren Ärzte, die sich streng nach den Regeln einer
evidenzbasierten Medizin (EbM) richten. Von den Krankenkassen hören Sie dann
analog: „Für diese Therapie gibt es keine wissenschaftlichen Belege, daher
erstatten wir die Kosten nicht.“ Diesem Totschlagargument ist dann kaum etwas
entgegenzusetzen – oder doch?
Vor
wenigen Jahren erschien im British Medical Journal, immerhin eine der weltweit
renommiertesten medizinischen Fachzeitschriften, eine Meta-Analyse, die sich der
Frage nach dem Nutzen von Fallschirmen beim Fallschirmspringen widmete (Smith,
G.C.; Pell, J.P.: Parachute use to prevent death and major trauma related to
gravitational challenge: systematic review of randomised controlled trials. BMJ,
2003 Dec 20;327(7429):1459-61). Die Autoren untersuchten nach
streng evidenzbasierten Kriterien die wichtigsten medizinischen Datenbanken auf
das Vorhandensein von kontrollierten Studien zu der Frage,
ob ein Fallschirm in der
Lage ist, bei einem Sprung aus großer Höhe Verletzungen oder Tod vermeiden zu
helfen. Ergebnis: Es konnte keine solche Studie gefunden werden.
Schlussfolgerung: Die Anwendung eines Fallschirmes kann derzeit evidenzbasiert
nicht empfohlen werden!
Die Autoren räumen allerdings ein, dass aufgrund der spärlichen Datenlage
weitere Forschung sinnvoll ist und schlagen die Durchführung einer
kontrollierten, randomisierten, Doppelblindstudie vor. Dabei müssen unter
kontrollierten Studienbedingungen nach zufälliger Zuordnung Versuchspersonen mit
oder ohne Fallschirm springen, ohne dass sie selbst oder der Studienleiter
wissen, welcher Rucksack einen funktionierenden Fallschirm und welcher einen
Schein-Fallschirm (Placebo) enthält. Da es vermutlich recht schwer fallen
dürfte,
genügend freiwillige
Versuchspersonen
zu rekrutieren, wird vorgeschlagen, die entschiedensten Befürworter der
evidenzbasierten Medizin zu einer Teilnahme an dieser nicht nur für
Fallschirmspringer, sondern auch für die EbM unglaublich wichtigen Studie zu
bewegen.
Was auf
den ersten Blick wie ein Aprilscherz humorvoller Wissenschaftler (auch die gibt
es!) klingt, hat einen durchaus ernsten Hintergrund. Die evidenzbasierte Medizin
wurde ursprünglich von Klinikern geschaffen, die die bisherige Umsetzung von
wissenschaftlichen Erkenntnissen in die tägliche Praxis kritisierten und
Entscheidungsgrundlagen schaffen wollten, die zu einer besseren Behandlung von
Patienten führen sollte. Bisher waren es nämlich anerkannte Experten
(Eminenzen), die weitestgehend medizinisch meinungsbildend waren. Diese
Koryphäen stützten sich auf tradiertes Wissen („Das haben wir schon immer so
gemacht.“) oder auf eigene positive oder negative Erfahrungen mit bestimmten
Verfahren, was aufgrund meist nur geringer Fallzahlen eher zufällige Schlüsse
zeitigt. Sie wandten also genau das Erkenntnismaterial an, welches sie bei der
ach so unwissenschaftlichen Naturheilkunde als empirisch oder
erfahrungsheilkundlich vehement kritisierten. Gelegentlich setzten sich die
Experten auch an einem Tisch zusammen (Konsensuskonferenz) und erzielten
Einigung (Konsensus) darüber, was zu einer bestimmten therapeutischen
Fragestellung richtig oder falsch sein sollte.
Dem
wollten die Begründer der EbM (Wissenschaftler aus der Gruppe um David Sackett
von der McMaster University in Hamilton, Kanada) Anfang der 90er Jahre eine
rationale Entscheidungsgrundlage entgegensetzen. Sie forderten:
Evidenzbasierte statt eminenzbasierte Medizin!
Evidenz
stammt dabei vom englischen „evidence“ ab, ist mit „Beweis“ oder „Beleg“ zu
übersetzen und nicht mit der deutschen Bedeutung von „evident = offensichtlich“
zu verwechseln.
Sie
legten dabei bestimmte Regeln fest, wie solche „Evidenzen = Beweise“ zu bewerten
seien
r
Level 1: Es existieren Nachweise für die
Wirksamkeit aus Meta-Analysen (systematischen
Überblicksarbeiten) über zahlreiche randomisiert-kontrollierte Studien.
r
Level 2: Es existieren Nachweise für die
Wirksamkeit aus zumindest einer randomisierten,
kontrollierten Studie.
r
Level 3: Es existieren Nachweise für die
Wirksamkeit aus methodisch gut konzipierten Studien,
jedoch ohne randomisierte (zufällige) Gruppenzuweisung.
r
Level 4: Es existieren Nachweise für die
Wirksamkeit aus klinischen Berichten.
r
Level 5: Stellt die Meinung von anerkannten
Experten dar, basierend auf klinischen Erfahrungen
bzw. von Konsensuskonferenzen.
Level 1 stellt dabei die höchste Stufe der
wissenschaftlichen Erkenntnis dar. Wenn in mehreren Studien übereinstimmende
Erkenntnisse gewonnen werden, dann „muss wohl etwas dran sein“. Mit steigendem
Level sinkt dann die Evidenzlage. Und auf der niedrigsten Stufe (Level
5) liegt dann die bislang so maßgebliche Expertenmeinung!
Die EbM
muss nicht dann in Form von Doppelblindstudien durchgeführt werden, wenn es eine
Evidenz im Sinne von „Offensichtlichkeit“ geben. Allerdings ist dann wirklich
streng zu prüfen, ob es sich um eine vermeintliche oder eine tatsächliche
Offensichtlichkeit handelt. Ein Beispiel: Die heute geübte Praxis, ältere
Menschen mit Oberschenkelhalsbruch raschest möglich zu operieren, ist niemals
evidenzbasiert überprüft worden. Trotzdem ist der Nutzen so offensichtlich (nach
Ersatz der früher üblichen Praxis der konservativen Praxis mit Ruhigstellung und
Gips sind die Todesraten unter den Patienten dramatisch gesunken), dass niemand
mehr an dem Sinn dieser Maßnahme ernsthaft zweifelt. Manche Dinge sind eben so
evident (im offensichtlichen Sinne), dass sie keiner Evidenz (als Beweis) mehr
bedürfen – hierunter dürfte auch die Fallschirmstudie fallen.
Nebenbei: Man geht davon aus, dass etwa 90 % der ärztlichen Vorgehensweisen
nicht evidenzbasiert erfolgen! Nicht immer
verhält es sich so klar wie bei der operativen Versorgung der
Oberschenkelhalsbrüche oder dem Fallschirmspringen. Manche Verfahren sind so
offensichtlich sinnvoll, dass sie niemals kritisch hinterfragt werden. Und wenn
man es doch tut, dann erlebt man so manche Überraschung (s.u.,
Arthrosestudie, wo es nur eine vermeintliche
Offensichtlichkeit gab).
Ein
weiterer Punkt wird bei der Diskussion über die
evidenzbasierte Medizin häufig vergessen: Es wird
gefordert, die bestmögliche Evidenz zu
erzielen, die man erreichen kann. D.h. man wird nicht in jedem Fall die
kontrollierte, doppelblind, randomisierte Studie durchführen können. So lassen
sich manche Verfahren auch gar nicht doppelblind (Versuchsleiter und
Versuchsperson wissen nicht, welche Therapie appliziert wird) durchführen – bei
einer Operation muss zumindest der Operateur wissen, was er tut, die Studie ist
also nicht doppelblind. Aber einfach blinde Versuche (nur der Proband weiß
nicht, ob er richtig oder „scheinoperiert“ wird) sind durchaus möglich (s.u.,
Arthrosestudie). Manche Versuche können noch nicht einmal blind durchgeführt
werden (z.B. Therapien mit Blutegeln,
Ernährungsänderungen, Bewegungstherapie).
Trotzdem sind auch hier kontrollierte Experimente mit Festlegung der
Studienbedingungen und genauer Dokumentation der Ergebnisse möglich. Es gibt
neuere Hinweise darauf, dass gut durchgeführte, nicht verblindete
Anwendungsbeobachtungen der Aussagekraft von Doppelblindstudien kaum nachstehen.
Daher auch die Forderung der Gruppe um Sackett nach der bestmöglichen Evidenz.
Ein
weiterer Kritikpunkt (nicht an EbM, sondern an deren Auswirkungen) ist die
mangelhafte oder einseitige Umsetzung in die Praxis (je nachdem, welche
ideologischen oder ökonomischen Ziele man eben gerade verfolgt). EbM wird von
allen wichtigen Meinungsbildnern in Medizin, Wissenschaft und Gesundheitspolitik
gefordert, die Konsequenzen werden merkwürdigerweise jedoch kaum stringent
gehandhabt. Beispiele:
► Die
oben bereits erwähnte
Arthrosestudie.
Dabei hat man Patienten, die unter einer Kniearthrose litten, randomisiert (die
Patienten waren damit einverstanden, eine Ethikkommission hatte alles
abgesegnet) einer Lavage (Arthroskopie + Waschung des Gelenkes), einem
Débridement (Arthroskopie + Fräsung der Gelenkoberfläche) oder einer
Scheinoperation unterzogen. Ergebnis: Nach zwei Jahren gab es keinen Unterschied
zwischen den Gruppen. Es wurde geschlussfolgert, dass Lavage und Débridement nur
ein aufwändiges und teures Placebo darstellen. Konsequenz: Keine, diese
Verfahren werden trotz evidenzbasierter Nutzlosigkeit weiter von den Kassen
anstandslos erstattet. Siehe auch:
Arthrose,
Teil 1 und
Teil 2
► Zahlreiche
wissenschaftliche Studien (kontrolliert, doppelblind und randomisiert) haben
ergeben, dass Johanniskrautpräparate (zumindest bestimmte und gut dosierte) bei
leichten bis mittelschweren
Depressionen
signifikant besser als Placebo wirken. Darüber hinaus konnte in mehreren
Untersuchungen übereinstimmend nachgewiesen werden, dass die Wirksamkeit von
Johanniskraut derjenigen von synthetischen
Antidepressiva
bei leichten bis mittelschweren
Depressionen
in keinster Weise nachsteht – allerdings bei deutlich weniger Nebenwirkungen.
Trotz dieser guten Evidenzlage verschreiben viele Psychiater ihren Patienten
weiterhin synthetische
Antidepressiva
bereits als First line-Therapie und nicht als Reservemittel, wie es
evidenzbasiert eigentlich sinnvoll wäre. Kassen erstatten weiterhin ohne Zögern
die viel teureren
Antidepressiva.
Für zahlreiche andere Phytotherapeutika gilt Ähnliches. Trotz guter Beweislage
wurden nahezu alle pflanzlichen Präparate aus der Erstattung herausgenommen,
während viele synthetische Präparate, für deren Wirksamkeit keine Beweise
vorliegen, nach wie vor bezahlt werden. Siehe auch
meinen Beitrag zur
Gesundheitsreform.
► Für
Lebensstiländerungen
gibt es bisher kaum Evidenz. Das liegt daran, dass Studien hierzu methodologisch
oft schwierig und sehr aufwändig sind. Außerdem besteht meist kein ökonomisches
Interesse an solchen Studien. Kein Unternehmen verdient, wenn der Nachweis der
Wirksamkeit etwa von
Heilfasten
(siehe auch meine Beiträge zum
Heilfasten
Teil
1,
Teil 2
und
Teil 3
), einer vegetarischen
Ernährung oder von
Entspannungsübungen
erfolgt. Wenn solche Studien allerdings trotzdem durchgeführt werden und sogar
zu eindeutigen und überraschenden Ergebnissen führen, hat dies trotzdem keine
Konsequenz. Beispiel: In einer randomisierten, aus verständlichen Gründen nicht
verblindeten Studie mussten Patienten, die für eine
Aufdehnung ihrer verengten Koronargefäße vorgesehen waren, entweder
eine solche über sich ergehen lassen oder alternativ konsequent einen für sie
adäquaten Ausdauersport beginnen. Ergebnis: Die Sportgruppe schnitt wesentlich
besser ab als diejenige mit der konventionellen Therapie! Konsequenz: Die
Krankenkassen müssten den Koronarpatienten eigentlich das Fitnessstudio und
Sportschuhe bezahlen anstelle der schlechter wirksamen und viel teureren
Herzkranzgefäßaufdehnung – tun sie aber nicht. Siehe auch:
Ballondilatation
► Gern
wird die EbM auch zur Verunglimpfung von naturheilkundlichen Methoden angewendet
– wenn die Ergebnisse denn in das eigene ideologische Weltbild passen.
Beispielhaft dafür ist eine Meta-Analyse, die angeblich nachweist, dass die
Einnahme von
Vitamin E
in hohen Dosen schädlich ist. Analysiert man diese Untersuchung jedoch – auch
nach EbM-Kriterien – genauer, so bleibt von der Behauptung nicht mehr viel
übrig. Siehe auch:
Vitamin E
An
dieser Stelle soll aber nicht nur auf die „böse Schulmedizin“ und ihre
Bestrebungen, die Naturheilkunde zu diskreditieren, eingedroschen werden.
Vielmehr sollten sich auch Naturheilkundler an die eigene alternative Nase
packen. Verfahren, die schon lange auf dem „Markt“ sind und von denen
Therapeuten und Patienten völlig überzeugt sind, sollten eigentlich keine
Schwierigkeiten haben, auch nach EbM-Kriterien ihre Wirksamkeit unter Beweis zu
stellen. Und es gibt ja auch schöne Beispiele dafür, wenngleich die hieraus
gewonnenen Erkenntnisse manchmal durchaus zum Nachdenken innerhalb der Therapien
Anlass geben sollten. Beispiele:
► In
der
Homöopathie
gibt es zahlreiche Einzelstudien, die – auch in einem randomisierten
Doppelblind-Design – die Überlegenheit gegenüber Placebo bei bestimmten
Indikationen belegt haben. Auch Meta-Analysen, die in großen Fachzeitschriften
veröffentlicht wurden, legen eine Wirksamkeit der
Homöopathie
nahe. Von weiten Teilen der Schulmedizin wird diese aber immer noch nicht
anerkannt, da das Wirkprinzip der
Homöopathie
immer noch nicht bekannt ist. Dieses Postulat ist etwas merkwürdig, da in der
EbM nur der Nachweis der Wirksamkeit, nicht aber die Ursache der Wirksamkeit
gefordert wird. Nebenbei: 1899 wurde
Aspirin®
entwickelt. Erst ca. 70 Jahre später wurde das Wirkprinzip herausgefunden, was
die Schulmedizin jedoch nicht davon abgehalten hat,
Aspirin®
bei Fieber, Schmerzen und Entzündung erfolgreich einzusetzen. Kann es sein, dass
hier mit zweierlei Maß gemessen wird? Im Sinne einer rationalen EbM, die
vorurteilsfrei nur überprüfen will, dass etwas wirkt und nicht warum, ist dies
jedenfalls nicht.
► In
mehreren klinischen Akupunkturstudien konnte die Überlegenheit einer
Akupunkturbehandlung gegenüber der konventionellen Therapie mit Schmerzmittel
bei verschiedenen Störungen des Bewegungsapparates demonstriert werden.
Erstaunlicherweise war aber die Nadelung der „richtigen“ Akupunkturpunkte einer
Scheinakupunktur nur geringfügig überlegen. Von Kritikern wird dies als Beweis
für die weitestgehende Placebo-Wirkung der Akupunktur angesehen. Befürworter
wenden ein, dass die Verum-Akupunktur immer noch ein wenig überlegen war und
sowohl Verum- als auch Placebo-Akupunktur gegenüber den konventionellen
Medikamenten deutlich besser abschnitt. Die Akupunkteure müssen sich aber schon
Gedanken darüber machen, warum eine subtile Punktwahl gegenüber irgendeiner
Nadelung kaum Vorteile brachte. Möglicherweise reicht eine einfache
„Kochbuch-Akupunktur“ völlig aus, um Wirkungen zu erzielen. Die
Akupunkturgesellschaften hören das natürlich nicht so gern, da es dann kaum noch
eine Rechtfertigung für ihre vielen und langen Ausbildungskurse gibt. Die
Forderung der Krankenkassen, dass Akupunkteure mehrere hundert Stunden
Akupunkturausbildung nachweisen müssen, um die Behandlung abrechnen zu können,
ist jedenfalls nicht evidenzbasiert.
► Für
viele
Naturheilverfahren
existieren entweder keine, keine methodisch sauberen oder sogar negative
Studien. Wenn keine oder keine guten Studien vorliegen, kann dies noch nicht
gegen die betreffenden Verfahren verwendet werden, denn:
Die Abwesenheit eines Beweises für Wirksamkeit ist nicht
der Beweis für Abwesenheit von Wirksamkeit! Aber wenn methodisch
einwandfreie Studien existieren, die die erhofften Effekte nicht nachweisen,
sollte dies den Anwendern und mehr noch den Patienten schon zu denken geben.
Beispielsweise für Dunkelfelddiagnostik, Bach-Blütentherapie, Bioresonanz,
Autovaccinetherapie, Chelat-Therapie oder Edelstein-Therapie gibt es (leider)
keine überzeugenden oder sogar negative Studien. Im Sinne der EbM wären diese
Verfahren also derzeit nicht empfehlenswert. Auch mit einer ganzheitlichen
Betrachtungsweise sollten „rationale“, also weitgehend belegte Verfahren
zumindest als erste Therapieoption gegenüber nicht bewiesenen Therapien
bevorzugt werden. Die Protagonisten sollten sich um einen Beweis für die
Wirksamkeit ihrer Verfahren bemühen. Wenn diese Verfahren wirklich wirksam sind,
wird dieser Nachweis auch gelingen. Patienten wären sicher gern bereit, an
Studien teilzunehmen. Bis dahin sollten Patienten im Zweifelsfall solche
Verfahren bevorzugen, für die es mehr Hinweise auf Wirksamkeit gibt bei gerade
eben ihrer Störung gibt und die (noch) nicht bewiesenen Verfahren nur als
Reservetherapie in Erwägung ziehen. Leider tendieren gerade naturheilkundlich
orientierte Patienten oft dazu, gerade besonders eindrucksvolle, sensationell
wirkende oder exotische Verfahren anstelle von langweiligen, aber nachgewiesenen
Verfahren wie etwa
Heilfasten,
Phytotherapie,
adäquate körperliche Bewegung,
Ernährungsänderungen
oder
Entspannungsübungen zu bevorzugen.
Aus den
obigen Ausführungen soll nicht der Eindruck entstehen, ich sei ein Gegner der
evidenzbasierte
n Medizin. Im Gegenteil: Ich
bin ein überzeugter Anhänger der evidence based medicine in einem Sinne, wie ihn
die Begründer derselben verstanden haben – nämlich als Hilfsinstrument für den
Arzt, um die beste für den Patienten mögliche Therapie zu erreichen. Leider
beobachte ich jedoch immer mehr, dass diese Form einer objektiven Bewertung (im
Sinne von Vorurteilsfreiheit) verschiedener Verfahren immer mehr zu einer
destruktiv-egalitären Diktatur durch Meinungsbildner in Medizin, Kassenwesen und
Politik verkommt, die aus nahe liegenden ökonomischen und ideologischen
Interessen die gesamte Medizin wie einst Prokrustes behandeln wollen.
Prokrustes, Riese und Sohn des Poseidon in der griechischen Mythologie, war ein
Räuber und Wegelagerer, der die bei ihm nächtigenden Gäste auf das
sprichwörtliche Prokrustesbett legte. Gäste, die für das Bett zu kurz waren,
wurden gestreckt, Gäste, die zu lang waren, wurden die Beine abgeschnitten.
Lassen wir unsere Medizin nicht zu einer solchen verkommen, die die
evidenzbasierte Medizin als Prokrustesbett missbraucht –
-
und benutzen Sie beim Fallschirmspringen einen Fallschirm, auch wenn der Beweis
wegen mangelnder Studien
(dank mangelnder Testpersonen) für seine Wirksamkeit noch aussteht!
Viel
Erfolg, guten Sprung und noch mehr Gesundheit wünscht Ihnen
©
Dr. Volker
Schmiedel
Chefarzt der Inneren
Abteilung
FA für Physikalische und Rehabilitative Medizin
Naturheilverfahren, Homöopathie
Dozent für Biologische Medizin
(Univ. Mailand).

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